EU-Kommission: Bewertung der EU-Sortenschutzvorgaben

Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ((EG) 2100/94)(link is external) wurde 1994 erlassen, um eine Regelung für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Rechte des geistigen Eigentums. 1995 wurde für die harmonisierte Durchführung der Verordnung das gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gegründet. Die Kommission sieht sich angesichts des langen Durchführungszeitraums der Verordnung gezwungen, diese zu überprüfen.

Änderung Saatgutverordnung

Der Bundesrat stimmte am 23. Mai 2025 einer Änderung der Saatgutverordnung zu. Inhaltlich ging es darum, die „Nulltoleranz“-Regelung bezüglich des Jakobs-Kreuzkrautes bei der Saatgutvermehrung von Gräsern, Leguminosen und sonstigen Futterpflanzen etwas zu lockern.

Austausch zum EU-Saatgutpaket

Ende Juli fand ein weiterer Austausch der Verbände der Saatgutwirtschaft sowie dem Bundessortenamt und dem BMLEH zum Stand der Diskussion um das EU-Saatgutpaket statt. Das Bundessortenamt ist sehr bemüht, die Position der Bundesregierung (die sich mit den Anliegen der Verbände deckt) in Brüssel einzubringen und bindet die Saatgutwirtschaft eng ein.

Rat beschließt Position zum PRM Paket – Trilog kann 2026 beginnen

Bereits mehrfach haben wir über den Stand der Diskussion um die Zusammenführung der Saatgutrichtlinien in eine Verordnung berichtet. Die EU-Staaten haben nun ihre gemeinsame Linie zur geplanten Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial festgelegt. Der Rat brauchte länger, um eine gemeinsame Position zu finden, während das Parlament bereits im Frühjahr 2024 Stellung bezogen hatte. Die Initiative der Kommission stammt aus dem Jahr 2023.