EU-Kommission: Bewertung der EU-Sortenschutzvorgaben
Die Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ((EG) 2100/94)(link is external) wurde 1994 erlassen, um eine Regelung für die Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes zu schaffen. Dabei geht es insbesondere um Rechte des geistigen Eigentums. 1995 wurde für die harmonisierte Durchführung der Verordnung das gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) gegründet. Die Kommission sieht sich angesichts des langen Durchführungszeitraums der Verordnung gezwungen, diese zu überprüfen.
